Das Gutachten beinhaltet mehrere Fehler oder Ungereimtheiten, die dessen Gültigkeit grundsätzlich in Frage stellen:
- In einer früheren B-Plan-Version zum Bauvorhaben wurde
der Kanal "auf Horngarten" als stillgelegt bezeichnet. In dem zur Verfügung gestellten aktuelleren Plan sieht es jedoch so aus, als würde er für das Abwasser von Teilen der Josef-Langel-Strasse
genutzt. Da dieser wiederum in die Quirinusstraße entwässert ist das ein erheblicher Punkt.
- Das Auffangbecken wurde seinerzeit für ein bestimmtes Einzugsgebiet und ein bestimmtes Extremwetter berechnet. Die versiegelte Fläche des Baugebietes Hammelsberg V ist etwa gleich groß wie die
der Seniorengalerie, d.h. die eingeleitete Menge wird sich etwa verdoppeln.
- Das Gutachten schreibt "Der Beckenüberlauf ist bei Vollfüllung so dimensioniert, dass der Ablaufkanal die Wassermenge bei 90% Auslastung schadlos ableiten kann". Dabei wird nicht erwähnt dass:
- Der normale Ablauf des Beckens Richtung "im Kemmer" verläuft.
- Der Überlauf des Beckens Richtung "Quirinusstrasse" abgeleitet wird.
- Auf welchen Kanal beziehen sich jetzt die 90%, bzw. sind damit beide Stränge von einer möglichen Überlast betroffen.
- Die Einleitung vom Schmutzwasser wird vom Investor auf 11l/min gesetzt, ohne Tagesschwankungen zu berücksichtigen (etwa morgendliche Dusche, oder Waschen der Patienten nach Dienstplänen,
etc.)
- Auf der Infoveranstaltung am 07.06.2017 teilte Herr Keren mit, die
Gemeinde habe mehrmals die Einleitung auf 5l/min begrenzen wollen. Die Diskrepanz zu den 11l/min muss ebenso aufgeklärt werden, wie der Ursprung des Wertes der Gemeinde.