Perl2020
Perl2020

Seit 20.11.2017 ist die öffentliche Auslegung

zum B-Plan "Seniorenresidenz" beendet.

Herzlichen Dank an alle, die sich rund um die Stellungnahmen engagiert haben. Besonderer Dank gebührt natürlich den 116 abgegebenen Stellungnahmen!

Das sind mehr als eine pro geplanter Wohneinheit, genau wie letztes Mal!

 

Alle Stellungnahmen werden jetzt an Kernplan übermittelt, zur Auswertung. Voraussichtlich am 06.02.2018 wird das Ergebnis dann im Gemeinderat beraten.

Es bleibt wirklich spannend!

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Stand 07.11.1017

Hier listen wir Fragen auf, aus denen Sie Stellungnahmen ableiten können, wenn Sie sich damit identifizieren können.

<--  links im Menü findet man Detail-Informationen zu den einzelnen Themen.

 

Alle Seiten kann man jeweils ausdrucken und einer Stellungnahme anfügen. Wenn Sie mit einzelnen Punkten nicht einverstanden sind, so streichen Sie diese im Ausruck  einfach raus.

Vordruck zur Stellungnahme
bis spätestens 20.11.2017 im Rathaus, Zimmer 1.07 abgeben und Empfang quittieren lassen, oder einem Mitglied der BI geben.
Stellungnahme_B-Plan_2017.pdf
PDF-Dokument [94.7 KB]

In jedem Fall müssen die Eingaben spätestens am 20.11.2017 im Rathaus Perl abgegeben werden, oder bei einem der BI-Mitglieder, wir geben sie dann gesammelt im Rathaus ab. Die Erfahrung aus der letzten Eingaben zeigt, dass man sich den Erhalt der Eingabe am besten im Rathaus bestätigen lässt.

Frage (ggfs. in Forderung oder Hinweis abändern) Wie wir darauf kommen, Begründung, weitere Informationen, ...
Wurden die Eingaben der Bürger von der Infoveranstaltung am 07.06.2017 überhaupt ernst genommen und berücksichtigt? Der B-Plan von 10.10.2017 ist inhaltlich im Wesentlichen unverändert gegenüber der Version vom 01.12.2016, lediglich einige Gesetzestexte wurden aktualisiert.

Verkehr

Veraltete Zahlen - wie relevant ist das Gutachten überhaupt?

Das Verkehrsgutachten basiert auf Zahlen aus 2012, die "hochgerechnet wurden" - seit dem ist viel passiert, siehe unten: Kita-Ausbau, Schulaufstockung, Schulschließung Besch, usw. 

D.h. die Hubertus-von-Nell Straße und die Saarburgerstrasse weisen ganz andere Nutzungszahlen auf. Die isolierte Betrachtung der an die Seniorengalerie angrenzenden Strassen ist noch fragwürdiger.

Warum werden die verschiedenen Verkehrs-probleme der Gemeinde so isoliert betrachtet?  Am 26.09.2017 stellt ein von der Gemeindeveraltung beauftragter Gutachter Ideen zur "Optimierung der Verkehrsituation der Ortsmitte Perl" vor. Gleich zu Beginn erzählt er, dass er sich mehrmals verfahren hat als er die Ortsmitte sucht - aber: "die Beschilderung entspricht den Vorschriften" - ob das hilft und ausreicht ?

 

Er muss zugeben, vom Vorhaben "Seniorenresidenz Hammelberg" nichts zu wissen. Aber das habe ja auf alle Varianten den gleichen Einfluss und sei daher nicht relevant. Wie bitte?

Wo auf dem B-Plan ist die Anbindung an den ÖPNV vorgesehen? Landesentwicklungsplan 2.1.5 G nimmt darauf Bezug.

Warum wurden beim Schengen-Lyzeum zwei Kreisel gebaut und ein Busbahnhof, und hier soll kein umfassendes Verkehrskonzept nötig sein?

Die Haus-Biringer Straße könnte als Ausweichstr. ebenfalls mehr Verkehrsaufkommen erwarten?

Nach eigenem subjektiven Eindruck passieren an zwei betroffenen Kreuzungen gehäuft Unfälle:

  • Bergstraße - Saarburger Str.
  • Quirinusstr. - Biringerstraße bzw. Bahnhofstr. - Apacher Str.

Die Verwaltung überlegt die Busse gar nicht mehr an der Haltestelle Schampaul halten zu lassen, um den Parkverkehr ans Schengenlyzeum zu verlagern.

Alle Franzosen, die über die Apacher-Strasse oder über den Berg kommen, müssen dann das Dorf queren. Ob das eine gute Idee sein wird?

Welchen Einfluss hat der Schwerlastverkehr auf die Straßen im Ort?

Wie hoch ist die LKW-Belastung innerorts während der Bauphase?

Ist damit zu rechnen, daß neu sanierte Straßen, wie z.B. in Oberperl wieder in Mitleidenschaft gezogen werden?

Wie hoch werden die generellen Reparaturkosten nach der Baumaßnahme geschätzt?

Wie hoch ist die anschließende Grundlast?

Der B-Plan spricht von 85 Stellplätzen und der Tiefgarage als Option. Das beisst sich mit dem Verkehrsgutachten. Wie löst man diesen Wiederspruch?

Laut §47 LBO "müssen Stellplätze oder Garagen in ausreichender Zahl, Größe und in geeigneter Beschaffenheit (notwendige Stellplätze und Garagen) hergestellt werden."

Hier kommt es auf die Begrifflichkeiten an!

"Garagen sind ganz oder teilweise umschlossene Räume zum Abstellen von Kraftfahrzeugen."

D.h. die im Gutachten aufgeführten Tiefgaragenplätze sind laut Definition keine "Stellplätze".

Wenn das Gutachten aber von 61 Stellplätzen + 24 Garagenplätzen spricht, der B-Plan jedoch von 85 Stellplätzen - was gilt dann? Ist das Verkehrsgutachten dann fachlich falsch? Kommt doch keine Tiefgarage und werden die Stellplätze einfach sehr klein, damit es mehr werden?

Warum wurde kein Hubschrauber Landeplatz eingeplant?

Als Anwohner sieht man oft den Hubschrauber Richtung Seniorengalerie Moselpark fliegen. Wir liegen in einer ländlichen Gegend wo öfter Hubschrauber statt Rettungswagen eingesetzt werden.

In einer Pflegeeinrichtung gehören Notfälle der Patienten vermutlich zum Alltag?

Wie verträgt sich die neu eröffnende Kita mit über 160 Kindern mit dem einsetzenden Bauverkehr und auch dem zu erwartenden Baulärm? Nur wenige Meter unterhalb der Baustelle liegt die neue Kita. Bei einer Baustelle dieser Größenordnung kann man erwarten, daß Wohn- & Arbeitskontainer aufgestellt werden. Wird die befestigte Fläche des Parkplatzes beim Vereinshaus dafür verwendet werden?

Wie groß ist der zukünftige Bedarf an Pflegeplätzen, bzw. betreutem Wohnen in Perl zukünftig?

Die Moselgalerie und dieser Neubau kommen zusammen auf über 10% der Bevölkerung.

Der viel zitierte Landesentwicklungsplan benennt Perl auf Seite 973 als "Grundzentrum" und weiter 2.1.3 Z "...ist die Entwicklung der Siedlungs- und Versorgungsstruktur auf den Eigenbedarf zu beschränken."

 

Ob Perl damit eine Chance hat bei "Unser Dorf hat Zukunft"?

Wo ist die Einfahrt zur angedachten Tiefgarage?

Auf dem B-Plan findet sich keine Rampe zur Einfahrt, ist die Tiefgarage ernsthaft vorgesehen?

Die nord-westliche Ecke des Sportplatzes würde sich anbieten, da durch das natürliche Gefälle der Quirinusstraße die zur Einfahrt nötige Höhe gegeben wäre.

Dazu müsste auf dem B-Plan eine weitere Zufahrt zum Gelände eingeplant werden.

Könnte ein Kreisel die Zufahrt gefahrlos ermöglichen (z.B. analog zum Globus in Losheim)? Auf der jetzigen Parkfläche vor dem Clubhaus ließe sich eine Kreisel realisieren. Die Durchfahrt auf der Quirinusstraße würde gebremst und ein Einmünden in den fließenden Verkehr deutlich vereinfacht.
Inwieweit der lokale Arbeitsmarkt berücksichtigt? Wo sollen derart viele Arbeitnehmer im sozialen Bereich herkommen, zumal in Luxembourg der gleiche Fachkräftemangel bei besserer Entlohnung herrscht?

Wird es Flucht-Treppen geben?

Wenn ja, könnte man im B-Plan Lage und Größe vermerken.

Zur Überwindung der Böschung zu "Auf Horngarten" könnte das erforderlich sein. Vergleiche Keller-Räume der Grundschule.

Wird der Nelkenweg zur Rettungsgasse?

 

Wenn nein, sollte das im B-Plan ausgeschlossen werden.

Die Parzelle 1920/25 ist mit dem Wort "Weg" bezeichnet.

Gleichzeitig erlaubt der B-Plan alle "zum Betrieb erforderlichen Zufahrten".

Das könnte für Rettungsfahrzeuge in Zusammenhang mit dem Baufenster im südlichen Teil erforderlich werden.

Lärm, Kanal und Umwelt allgemein

Spielt der Hochwasserschutz eine untergeordnete Rolle bei diesem Bauvorhaben? Laut Victor´s Gruppe (SZ-Artikel)  soll nach einem Bodengutachten eine Versickerung nicht möglich sein. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite existiert ein Rückhaltebecken für das Baugebiet Hammelsberg V worin das Wasser durchaus verickert.
Entwässerung durch eine Hebeanlage - wie riskant ist das bei Unwettern?

Wenn es bei Unwettern etwa durch Blitzweinschlag zu Stromausfällen kommt, wie wird der Betrieb der Hebeanlage sichergestellt?

Dimensionierung des Mischkanals in der Quirinusstr. ist mehr als fraglich. Darf bei Regen keiner mehr Duschen?

Für eine direkte Einleitung des Schmutzwassers sei der Mischkanal ausreichend dimensioniert. Das Oberflächenwasser muss hingegen in das Auffangbecken hochgepumt werden, so dass bei dessen Überlauf nur 90% des Kanals genutzt werden.

Mit anderen Worten: Die Schmutzwassermenge darf 10% nicht übersteigen, allerdings sind es laut Bürgerinfo knapp 11l/min!

Dimensionierung des Auffangbeckens und Auftrag der Gemeinde zur Risikoabwehr

Was passiert eigentlich wenn es so lange und so stark regnet, dass das Becken überläuft und die 90% des Kanals als Ableitung nicht ausreichen? Wohin läuft dann der Rest?

Wie deckt sich das Vorhaben mit der Teilnahme an der interkommunalen Lärmaktionsplanung? Bei der Betrachtung der Bundesstrassen wird ein Pegel von unter 60 dbA als Zielwert genannt. Hier werden zulässige Spitzenpegel von 85-90 dbA "zulässig" genannt. Wie passen denn beide Vorgaben zusammen?

Wird es einen Hubschrauberlandeplatz geben?

Mit Anflügen zu jeder Tag- und Nachtzeit muss dann gerechnet werden.

Als Anwohner sieht man oft den Hubschrauber Richtung Seniorengalerie Moselpark fliegen. Wir liegen in einer ländlichen Gegend wo öfter Hubschrauber statt Rettungswagen eingesetzt werden.

In einer Pflegeeinrichtung gehören Notfälle der Patienten vermutlich zum Alltag?

Bei dieser Anzahl Vollzeit-Pflege Plätzen, wie oft wird da wohl ein Notfall eintreten? Wie hoch wird die Frequenz der Flüge geschätzt?

Lärm:

Hätten die Klagen gegen den FC-Perl vermieden werden können?

Der B-Plan Hammelsberg IV von 1995 weist einen Lärmschutzwall auf, der vor Ort nicht aufzufinden ist. Die Klagen wurden erst nach 2000 eingereicht.
Gibt es eine Untersuchung zu den Windverhältnissen? Große Baukörper haben das Potential, die Winde in Ihrer Umgebung zu beeinflussen (Wirbelbildung, Kanalisierungswirkung).

Wurde ein Begrünungskonzept mit Ausgleichsmaßnahmen erstellt?

Stichwort: Ökokonto

Es wird buchstäblich "auf der grünen Wiese" gebaut, die Fläche versiegelt.
Gastronomie = erhöhte Lärmbelastung? Eine genauere Spezifikation bzgl. Anzahl der Plätze, Außenanlagen (Terrassen) und Betriebszeiten erscheint erforderlich.
Wie groß dürfen statische Werbetafeln werden, und wie hell? Zu deren Größe und Beleuchtung ist im B-Plan keine Aussage zu finden.

Optik, Bauhöhe & Form

15m sind erlaubt, dabei wurde immer nur von 12m gesprochen

Im B-Plan wird zwar die Bauhöhe zunächst auf 12m beschränkt, dann heißt es aber:

"Die zulässige Gebäudeoberkante der baulichen Anlage kann durch untergeordnete Bauteile (technische Aufbauten, etc.) auf max. 20% der Grundfläche bis zu einer Höhe von 3m überschritten werden.

Gibt es ein Katastrophenschutzkonzept?

Wenn ja, sind die lokalen Rettungsdienste in der Lage derart große Gebäude mit Pflegebedürftigen Personen zu evakuieren (Stichwort: Drehleitern, Rettungswagen, Größe der Wehren, Personalstärke zu Arbeitszeiten, ...)

In der Moselgalerie hat die Feuerwehr ein mögliches Katastrophenszenario bereits 2011 geprobt.

In der GR-Sitzung vom 05.10.2017 wurde festgestellt, dass die Notwendigkeit zur Nachrüstung der Feuerwehr noch nicht geprüft wurde. Das soll erst im weiteren Verlauf des Verfahrens geschehen.

Warum sollte die Gemeinde Recht schaffen, das den § 34 BauGB aushebelt?

Der Mehrwert für den Investor scheint hingegen klar zu sein...

Begründung S. 11: Auch nach Vorgaben §34 BauGB ("Zulässigkeit von Vorhaben im ungeplanten Innenbereich") nach Aufhebung des Bebauungsplanes wäre das Vorhaben nicht zulassungsfähig.

[...] Die nähere Umgebung entspricht einem Allgemeinen Wohngebiet i.S.v §4 BauNVO. Die Zulässigkeit der geplanten Hotelanlage mit angegliederter Seniorenresidenz ist somit nicht gegeben.

 

Anschließend wird ausführlich dargelegt wie dieser Umstand zu ändern wäre.

Ist die Bauweise im B-Plan ausreichend spezifiziert?

Öffnet sie beliebigem Wildwuchs Tür und Tor?

Auf Hammelsberg IV & V ist die "offene" Bauweise vorgeschrieben.

Die hier vorgesehene "abweichende" Bauweise muss hinsichtlich Hausformen, Grenzabständen usw. genau spezifiziert werden. Andernfalls ist der Bauherr fast völlig frei und könnte sehr beliebig vorgehen.

Wo im Bebauungsplan ist eine solche Spezifizierung zu finden?

Wird versucht ein Präzedenzfall in der Bebauung zu schaffen?

Die zwischen dem Sportplatz und "La Perla" gelegenen Grundstücke gehören nicht zum B-Plan Hammelsberg IV. Wird der Sportplatz mit 3 Vollgeschossen überbaut, besteht anschließend nach o.g. Recht die Möglichkeit auch hier entsprechend groß zu bauen.

Direkt gegenüber dem Vereinshaus und dem Kindergarten.

Ist als Art der baulichen Nutzung SO (Sondergebiet) wirklich erforderlich?

SO (Sondergebiet) weicht stark von den ungebenen Bebauungsplänen ab. Diese sind als WA (allgemeine Wohngebiete) ausgewiesen.

Das erlaubt ausnahmsweise auch Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sollte also ausreichend sein?

Vorstellbar wäre auch MI (Mischgebiete)?

Warum ist das Baufenster so groß, daß für die Alee-Bäume kein Platz mehr zu sein scheint? Das Grundstück auf dem Plan geht bis zum Bürgersteig und nicht nur bis zum jetzigen Zaun. Die Bäume sollen zwar erhalten bleiben oder "bei Abgang" ersetzt werden (hoffentlich in gleichwertiger Größe). Ob dieses Wiesenstück jedoch weiterhin den Spaziergängern mit Hund zugänglich bleiben wird wenn es Privatgelände wird?
Warum darf das Grundstück zu 70% überbaut werden (GRZ 0,7) während für die umgebenen Wohngebäude 0,4 gilt?

Der gesetzlich max. Rahmen kann ausgeschöpft werden, muss es aber nicht.

Dem Ortsbild wäre eine Beschränkung sicher zuträglich?

Südlich der Achse

Bahnhofstr. - Quirinusstr. befinden sich z.Z. ausschließlich Gebäude mit max. 2 Vollgeschossen. Selbst das Vereinshaus hat nicht mehr.

Sollte also nach §34 BauGB eine Bebauung auf max. 2 Vollgeschosse beschränkt werden?

Landesentwicklungsplan 2.3.2 (29) (G) "Städtisch geprägte Siedlungsformen sollen nicht als Vorlage für ländliche Siedlungsplanungen dienen."

Das nördliche Saarland wird explizit als ländlicher Raum benannt.

Wurde ein Verlauf der Siedlungsdichte über den Ort erstellt und das neue Bauvorhaben daran angepasst?

Das Ortszentrum  mit einer Bauhöhe von 3 Vollgeschossen befindet sich in dem Geviert Biringerstraße - Saarburger Str. - B 407 - Quirinusstr.

Der Neubau läge demnach klar außerhalb?

Warum fehlt im B-Plan der Teil der Gestaltungssatzung ? Angaben zur Fassadengestaltung, Dachneigung (Flachdach?) Eindeckung, usw. fehlen in der aktuellen Fassung des B-Planes, während sie für die umliegenden Wohnhäuser vorgeschrieben sind.

Maßnahmen zur Begrenzung der Bauzeit und Beschleunigung des Vorhabens?

Die Anwohner des Hammelsberg V verpflichteten sich binnen 2 Jahren nach Kauf mit dem Bau zu beginnen, sowie nach 5 Jahren eingezogen zu sein.

Ähnliche Vorgaben (sanktionsbewehrt) bieten sich bei einem Vorhaben dieser Größenordnung ebenfalls an?

GFZ und BMZ könnten dem B-Plan hinzugefügt werden.

Die Geschoß-Flächen-Zahl und Bau-Masse-Zahl sind Kenngrößen die Einfluß auf die Größe der Bebauung nehmen können.

Ist das nicht eigentlich üblich?

Welche Vorbeugenden Maßnahmen solle es geben zur Vermeidung einer Bauruine? Bei Bauvorhaben dieser Größenordnung könnte es vorkommen, daß der Bauträger in finanzielle Schwierigkeiten kommt. Gibt es alternative Nutzungskonzepte für ein derart dimensioniertes Anwesen, so daß eine häßliche Bauruine vermieden werden kann?
Woher kommt das neue Baufenster am südlichen Ende des B-Planes Im ursprünglichen Interessenbekundungsverfahren war dieses Baufenster noch ein Park. Kommt es jetzt zu einer Neubewertung der anderen Teilnehmer?
"Betreutes Wohnen" und "Pflegeeinrichtung", heißt das bis Pflegestufe IV und Zwangsernährung? Eine klare Spezifizierung der angebotenen Dienste wäre sicher hilfreich.

Informationen zur Stellungnahme - Danke für die  116 abgegebenen Exemplare!

05.10.2017:  Der GR nimmt den Entwurf des B-Planes an und beschliesst die öffentliche Auslegung: 20.10. - 20.11.2017

im Rathaus Zimmer 1.07

-> Erlebnisbericht

11. Jan. 2016 in der SZ: macht ein Naturrasen mehr Sinn als ein Kunstrasen?

Ist der Neubau überhaupt  finanziell sinnvoll? Vergleiche:

Hallenneubau vs. Renovierung

Perl hat ein strukturelles Haushaltsproblem, die

SZ berichtete am 25.04.

Medienberichte über die BI

Die erste, ursprüngliche Planung wurde am 06.03.2015 aufgegeben.

Laut SR-Videotext gab es rund 150 Stellungnahmen!

Tatsächlich waren es schlußendlich 243!

Danke an alle die sich engagiert haben. Wir werden berichten wie es weitergeht...