Das Thema Sportplatzumzug, Hotelbau steht wieder ganz auf Anfang, die SZ berichtete am 12.03.2015.
Am 23.04. beriet der Bau- und Umweltausschusses in nichtöffentlicher Sitzung
Top 2: Bauleitplanung für den Ortsteil Perl Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes „Hotelanlage mit angegliederter Seniorenresidenz, Perl“
Am 05.05. stand das Thema auf der Tagesordnung der Sitzung des Ortsrates Perl
Top 1: Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
„Hotelanlage mit angegliederter Seniorenresidenz Perl“
Kernplan stellt vor:
- 143 WE ohne Angabe der Einwohner/WE.
- 50 Parkplätze sollen für den gesamten ruhenden Verkehr reichen
- 12m max. Bauhöhe.
- Verkehrs- und Lärmgutachten sollen bis zur Gemeinderatsitzung
am 02.06. vorliegen.
- Keine Aussage darüber was mit den Linden geschieht.
- am 19.05. soll es eine Bürgerinformation im Vereinshaus geben.
Verfahren wurde mit 7:1 Stimmen grundsätzlich angenommen.
„zum bisherigen Verfahren: Die öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hotelanlage mit angegliederter Seniorengalerie“ erfolgte in der Zeit vom 06. Juno bis 07. Juli 2014. In dieser Zeit sind insgesamt 243 Stellungnahmen mit Bedenken und Anregungen bei der Gemeinde eingegangen, die alleine durch die Verwendung eines Vordruckes als „Stellungnahme mit im wesentlichen gleichen Inhalt“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGesetzBuch angesehen werden.
Im § 3 heißt es dazu: Es haben mehr als 50 Personen abgegeben, dann erfolgt keine Einzelmitteilung mehr, sondern wird nur veröffentlicht!
Aufgrund der Vielzahl der Widersprüche und vorgebrachten Bedenken und Anregungen hat der Investor mitgeteilt, dass die Planung im bisherigen Umfang aufgegeben wird, also erübrigt sich der gesamte [Fragen-] Katalog, den sie gestellt haben.
Eine weitere Behandlung der zum ersten Verfahren eingegangen Stellungnahmen erübrigt sich, da dieses Vorhaben so weiter nicht verfolgt wird. [Dies wird noch zu überprüfen sein.]
Es wird eine neue, und jetzt kommt der entscheidende Satz: veränderte, insbesonders vom Umfang her reduzierte Projektplanung geben, die im Prinzip auf die Einwände eingeht, teils, ich weiß es nicht wie, ich habe es nicht gesehen. Ein entsprechend angepasster Entwurf eines Bebauungsplanes vorlegen wird und ein neues Aufstellungsverfahren nach BGB, also Bau-Gesetz- Buch, beginnend mit einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung einleiten wird. Dieser neue Entwurf wird zuerst im Ortsrat Perl und dann im Bau- und Umweltausschuss vorberaten. Dann im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch anlässlich einer Bürgerinformationsveranstaltung im Vereinshaus vorgelegt.
Das ist ein neues Verfahren!
Hier besteht dann die Möglichkeit die zur heutigen Sitzung eingereichten Fragen zu erörtern und weite Teile zu diskutieren, danach wird dann durch den Gemeinderat eine neue Offenlegung ebenfalls nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch erfolgen."