Perl2020
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Im Begründungstext wird immer wieder darauf verwiesen, dass es einen verstärkten Bedarf  in Perl für betreutes und altersgerechtes Wohnen gibt, aber es gibt keine Quellenangabe, auf welche Statistik sich dies beruft. Es heißt immer Perl wächst auch zukünftig. Die Zuzügler werden sicherlich nicht im Gros die Generation 60+ sein sondern eher aus der Altersgruppe 30+, also Menschen im Arbeitsleben.

Das Interessenbekundungsverfahren legte den Grundstein für die heutige Kontroverse dadurch, dass der Rahmen völlig falsch gesetzt wurde.

Im Exposé hieß es:

"Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Perl wird aktuell neu aufgestellt. Insofern ergeben sich hieraus keine Restriktionen, da das Konzept in den Entwurf des Flächennutzungsplanes übernommen werden kann. Auch aus den übergeordneten landesplanerischen Vorgaben ergeben sich keine Einschränkungen für das Projektgebiet"

 

Dieser Freibrief widerspricht jedoch allen Versuchen des GR, die Bebauung in allen Ortschaften der Gemeinde zu steuern. Das geht zurück bis zum Jahr 1986 und der  Satzung zur "Sanierung Ortsmitte Perl".

Da die Bürger jedoch erst im Rahmen der Stellungnahme sehr spät im Verfahren wirklich eingreifen können fällt diese Nachlässigkeit jetzt negativ auf. Das Interessenbekundungsverfahren musste aus Verfahrensgründen zwingend derjenige gewinnen, der das finanziell beste Angebot macht. Damit hatte sich die Gemeinde durch das viel zu weit gefasste Exposé sehr vieler Gestaltungsmöglichkeiten beraubt und den Gigantismus geradezu vorprogrammiert.

 

Würde sich der GR im Lichte der jüngsten Erkenntnisse heute nocheimal auf ein solches Interessenbekundungsverfahren einlassen, durch das der Investor quasi eine Option auf die Bebauung des Sportplatzes erhält? Auch unter dem Gesichtspunkt, dass das dort angedachte Hotel mit den zu erwartenden Steuereinnahmen in der Zwischenzeit gestrichen wurde? 

Durch die Zulassung "abweichender" Bauweise und eines Baukörpers mit 61m Kantenlänge würde ein Präzedenzfall geschaffen. Westlich des hier in Rede stehenden Gebietes befindet sich ein noch nicht überplantes Gebiet. Dort dürfte dann durch die Regelung ähnlich groß gebaut werden, eben "ortsüblich". Auch wegen dieser Wirkung auf zukünftige Bauprojekte muss die Dimension der Baukörper weiter reduziert, und den nachbarschaftlichen Gegebenheiten angepasst werden. 

Der Sportverein hat öffentlich erklärt, dass er die Bauträgerschaft für den neuen Platz in Sehndorf nicht übernehmen will. Darin heißt es:

"23. Mai 2013 beschloss der Gemeinderat, dass die Planung, Projektierung, Ausschreibung und der Bau der neuen Sportanlage auf den FC Perl übertragen werden soll."

Durch diesen Beschluss fällt auch die Gemeinde als Bauträger aus. Ohne Neubau entfällt aber die Vorraussetzung um den alten Sportplatz überhaupt zu verkaufen.

Die Folgekosten für die Gemeinde sind z.Zt. völlig unkalkulierbar und  können an mehreren Fronten entstehen, z.B. können die Baukosten für den neuen Sportplatz in Sehndorf durch die allgemeine Preiseintwicklung steigen. Das gilt umso mehr, da die letzte Preisauskunft aus dem Jahr 2013 stammt und nicht einmal geklärt wurde ob es sich um eine Rasenplatz oder einen Kunstrasenplatz handeln soll.

Ähnliches gilt, wenn der Kanal in der Quirinus-Str. später, als Folge dieses Bauprojektes, doch entflochten werden soll oder muss.

In der GR-Sitzung vom 05.10.2017 wurde deutlich, dass möglicherweise ein zusätzliches Fahrzeug für die Feuerwehr notwendig werden könnte. Was im Prinzip gut für die Feuerwehr wäre, ist jedoch in der Finanzierungsfrage völlig offen und somit ein enormes Risiko für die Gemeinde.

In der Begründung zum Bauvorhaben heißt es:

"Weitere Voraussetzung der Anwendung des § 13a BauGB ist, dass keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b genannten Umweltbelange vorliegen. Dies trifft für den vorliegenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu."

Selbst wenn das für den Sportplatz gelten kann, dann gilt das sicher nicht für den Grünstreifen (1.300 qm) auf dem bisherigen Lärmschutzwall.

 

Somit liegt durchaus ein Anhaltspunkt für eine Beeinträchtigung der Umweltbelange vor!

Informationen zur Stellungnahme - Danke für die  116 abgegebenen Exemplare!

05.10.2017:  Der GR nimmt den Entwurf des B-Planes an und beschliesst die öffentliche Auslegung: 20.10. - 20.11.2017

im Rathaus Zimmer 1.07

-> Erlebnisbericht

11. Jan. 2016 in der SZ: macht ein Naturrasen mehr Sinn als ein Kunstrasen?

Ist der Neubau überhaupt  finanziell sinnvoll? Vergleiche:

Hallenneubau vs. Renovierung

Perl hat ein strukturelles Haushaltsproblem, die

SZ berichtete am 25.04.

Medienberichte über die BI

Die erste, ursprüngliche Planung wurde am 06.03.2015 aufgegeben.

Laut SR-Videotext gab es rund 150 Stellungnahmen!

Tatsächlich waren es schlußendlich 243!

Danke an alle die sich engagiert haben. Wir werden berichten wie es weitergeht...