Das Gutachten beinhaltet mehrere Fehler die dessen Gültigkeit grundsätzlich in Frage stellen:
- Es berücksichtigt nicht die jüngste Änderung des B-Planes Hammelsberg
V-1, denn in dem Fall hätte dort ein Messpunkt plaziert werden müssen, da der WA Gültigkeitsbereich bis auf weniger als 50m an die zukünftige Parkfläche heranreicht und nicht 70m wie die
Pastor-Michels Str. 8
- Online wurde eine veraltete Version vorgestellt (Entwurf), die sich von der im Rathaus ausliegenden Version unterscheidet.
- Eine örtliche Schall-Vorbelastung durch den Parkplatz des Kindergartens bzw. des Vereinshauses, wird nicht berücksichtigt.
- Die Veränderung der Schallemissionen zum Ist-Stand ist in jedem Fall interessant. Es könnte ja sein, dass sie sich drastisch ändert auch
ohne Grenzwerte zu verletzen. Deshalb ist eine Querschnittsmessung über einen längeren Zeitraum außerhalb der Ferien inkl. Fussballspielen anzustreben.
- Der Lärmberechnung liegen lediglich 61 Stellplätze (oberirdisch) und 24 Garagenplätze (Tiefgarage, unterirdisch bzw. überdacht) zu Grunde. Der B-Plan spricht hingegen von 85 Stellplätzen.
Demzufolge muss davon ausgegangen werden, dass die Schallemissionen in der Realität höher ausfallen werden.
- Das Gutachten geht von einer "Gleichverteilung des Aufkommens über den Tages- und Nachtzeitraum (24 Stunden)" des Verkehrs aus. Spitzenbelastungen wie etwa beim Schichtwechsel des Personals oder
beim Schließen des Seniorencafés werden dadurch ausser Acht gelassen.
- Es gibt keine Aussagen zu möglichen Rettungsflügen per Helikopter, welche der Erfahrung nach durchaus häufiger in Perl vorkommen. Bei einer Vollpflege sind zudem ein erhöhtes Risiko für
lebensbedrohliche Situation der Bewohner zu erwarten.
- Es werden 3 LKW pro Tag erwartet. Nicht berücksichtigt wurde dabei die Steigung von ca 11° "am Juck" und die daraus resultierende Lärmbelastung beim Anfahren an der Kreuzung mit der Bergstrasse
(Rechts vor Links).
- 3 LKW aus dem Verkehrsgutachten sind lediglich das statistische Mittel. Es muss aber davon ausgegangen werden, dass z.B. Montagsmorgends mehr LKW die Seniorengalerie anfahren werden wie z.B. am
Wochenende.
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Es fehlt die genaue Bezifferung um welchen Wert der Geräuschpegel am Wochenende durch die fehlenden LKW reduziert wird.
- Der Schwerlastverkehr wurde in Bezug auf die Zahl der Angestellten ermittelt. Allerdings wird er sich wohl eher an der Zahl der Bewohner orientieren. Das muss im Verkehrsgutachten und somit in
der Folge auch im Lärmgutachten korrigiert werden.
- In Relation zu dem Lärmpunkten sollte eine Rolle spielen, ob die LKW eher an der Seniorengalerie (Wendehammer) oder am Seniorencafé (Nähe Einfahrt) entladen werden. Diese Betrachtung fehlt im
Gutachten.
- Die Bauphase wurde mit keinem Wort erwähnt, dabei sind auch hier sowohl die Dauer der Baustelle, wie die zu erwartenden Pegel durchaus
von Interesse, vor allem im Zusammenhang mit einem Bodengutachten bei einer zu bauenden Tiefgarage (etwa Hämmern auf Fels)
Zusätzlich fällt auf, dass die im Gutachten genannten Werte über denen aus der Lärmaktionsplanung aus 2015 liegen
d.h. am Hammelsberg sollen nachts höhere Werte tollerierbar sein als an der Bundesstrasse tagsüber - wie ist das erklärlich?
Es sieht so aus als bekämpfe man vorne ein Problem und öffne ihm hinten die Tür.
Es kann nicht darum gehen sich möglichst knapp an einen gesetzlichen Schwellwert heranzubewegen, sondern es soll darum gehen unsere Gemeinde in einem für die Bewohner akzeptablen und angenehmen
Zustand zu halten bzw. zu versetzen.