Zu Beginn des Verfahrens stand im Mai 2015 ein Interessenbekundungsverfahren. Das jetzt vorgestellte Bauvorhaben unterscheidet sich in wesentlichen Punkten davon:
Dadurch wird das gesamte Projekt juristisch angreifbar, mit unkalkulierbaren, negativen Langzeitfolgen für die Entwicklung der Gemeinde.
Tatsächlich ist die bisherige Wiederholung des B-Plan Änderungsverfahrens bereits eine Untermauerung dieses Arguments, die Dorf-Entwicklung stockt.
Durch die fragliche Gültigkeit des Interessenbekundungsverfahrens besteht die Gefahr, dass die anderen Bewerber von Ihrer Klagemöglichkeit gebrauch machen.
Das führt zu einem nicht kalkulierbaren Prozessrisiko für die Gemeinde.