Hier listen wir Fragen auf, aus denen Sie Stellungnahmen ableiten können, wenn Sie sich damit identifizieren können.
Die neue Frist läuft erst, nachdem (falls) der Gemeinderat ein Offenlegungsverfahren beschließt.
Den Fraktionen des Gemeinderates wurde der Bericht zur Informations-veranstaltung vom 29.07.2015 übermittelt. Darüberhinaus erhielten Sie auch eine Aufstellung mit vielen offenen Fragen und Bedenken rund um die Gutachten zum jüngsten B-Plan Entwurf. Wir wünschen den Verantwortlichen für die nächsten Sitzungen gutes Verhandlungsgeschick für Perl.
Frage (ggfs. in Forderung oder Hinweis abändern) | Wie wir darauf kommen, Begründung, weitere Informationen, ... |
Optik, Bauhöhe & Form
Verstoß gegen die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften für das Sanierungsgebiet „Ortsmitte Perl“ ? |
§ 1
§ 3 (2) Die Baukörper müssen in ihrer Proportion (Länge, Höhe und Breite) und in der Gliederung der Fassade harmonisch mit ihrer Umgebung (Altsubstanz) abgestimmt werden.
§ 4 |
Gibt es ein Katastrophenschutzkonzept? Wenn ja, sind die lokalen Rettungsdienste in der Lage derart große Gebäude mit Pflegebedürftigen Personen zu evakuieren (Stichwort: Drehleitern, Rettungswagen, Größe der Wehren, Personalstärke zu Arbeitszeiten, ...) |
In der Moselgalerie hat die Feuerwehr ein mögliches Katastrophenszenario bereits 2011 geprobt. |
Warum sollte die Gemeinde Recht schaffen, das den § 34 BauGB aushebelt? Der Mehrwert für den Investor scheint hingegen klar zu sein... |
Begründung S. 11: Auch nach Vorgaben §34 BauGB ("Zulässigkeit von Vorhaben im ungeplanten Innenbereich") nach Aufhebung des Bebauungsplanes wäre das Vorhaben nicht zulassungsfähig. [...] Die nähere Umgebung entspricht einem Allgemeinen Wohngebiet i.S.v §4 BauNVO. Die Zulässigkeit der geplanten Hotelanlage mit angegliederter Seniorenresidenz ist somit nicht gegeben.
Anschließend wird ausführlich dargelegt wie dieser Umstand zu ändern wäre. |
Ist die Bauweise im B-Plan ausreichend spezifiziert? Öffnet sie beliebigem Wildwuchs Tür und Tor? |
Auf Hammelsberg IV & V ist die "offene" Bauweise vorgeschrieben. Die hier vorgesehene "abweichende" Bauweise muss hinsichtlich Hausformen, Grenzabständen usw. genau spezifiziert werden. Andernfalls ist der Bauherr fast völlig frei und könnte sehr beliebig vorgehen. Wo im Bebauungsplan ist eine solche Spezifizierung zu finden? |
Wird versucht ein Präzedenzfall in der Bebauung zu schaffen? |
Die zwischen dem Sportplatz und "La Perla" gelegenen Grundstücke gehören nicht zum B-Plan Hammelsberg IV. Wird der Sportplatz mit 3 Vollgeschossen überbaut, besteht anschließend nach o.g. Recht die Möglichkeit auch hier entsprechend groß zu bauen. Direkt gegenüber dem Vereinshaus und dem Kindergarten. |
Ist als Art der baulichen Nutzung SO (Sondergebiet) wirklich erforderlich? |
SO (Sondergebiet) weicht stark von den ungebenen Bebauungsplänen ab. Diese sind als WA (allgemeine Wohngebiete) ausgewiesen. Das erlaubt ausnahmsweise auch Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sollte also ausreichend sein? Vorstellbar wäre auch MI (Mischgebiete)? |
Fällt der geplante Baukörper völlig aus dem Rahmen des ortsüblichen? Stichwort: "Riegelbildung" |
Die dem Sportplatz in nördlicher Richtung gegenüberliegenden Wohnblöcke haben eine Kantenlänge von ca. 25m während der Neubau auf dem Sportplatz bis zu 72m Länge aufweisen dürfte. Rechnet man die Gesamtlänge incl. Versatz, ergeben sich 106m ! |
Warum ist das Baufenster so groß, daß für die Alee-Bäume kein Platz mehr zu sein scheint? | Das Grundstück auf dem Plan geht bis zum Bürgersteig und nicht nur bis zum jetzigen Zaun. Daher geht das Baufenster bis ca. zu den Stämmen der Linden, so wie sie heute (2014-06-08) stehen. |
Warum darf das Grundstück zu 80% überbaut werden (GRZ 0,8) während für die umgebenen Wohngebäude 0,4 gilt? |
Der gesetzlich max. Rahmen kann ausgeschöpft werden, muss es aber nicht. Dem Ortsbild wäre eine Beschränkung sicher zuträglich? |
Südlich der Achse Bahnhofstr. - Quirinusstr. befinden sich z.Z. ausschließlich Gebäude mit max. 2 Vollgeschossen. Selbst das Vereinshaus hat nicht mehr. Sollte also nach §34 BauGB eine Bebauung auf max. 2 Vollgeschosse beschränkt werden? |
Landesentwicklungsplan 2.3.2 (29) (G) "Städtisch geprägte Siedlungsformen sollen nicht als Vorlage für ländliche Siedlungsplanungen dienen." Das nördliche Saarland wird explizit als ländlicher Raum benannt. |
Wurde ein Verlauf der Siedlungsdichte über den Ort erstellt und das neue Bauvorhaben daran angepasst? |
Das Ortszentrum mit einer Bauhöhe von 3 Vollgeschossen befindet sich in dem Geviert Biringerstraße - Saarburger Str. - B 407 - Quirinusstr. Der Neubau läge demnach klar außerhalb? |
Warum fehlt im B-Plan der Teil der Gestaltungssatzung ? | Angaben zur Fassadengestaltung, Dachneigung (Flachdach?) Eindeckung, usw. fehlen in der aktuellen Fassung des B-Planes, während sie für die umliegenden Wohnhäuser vorgeschrieben sind. |
Maßnahmen zur Begrenzung der Bauzeit und Beschleunigung des Vorhabens? |
Die Anwohner des Hammelsberg V verpflichteten sich binnen 2 Jahren nach Kauf mit dem Bau zu beginnen, sowie nach 5 Jahren eingezogen zu sein. Ähnliche Vorgaben (sanktionsbewehrt) bieten sich bei einem Vorhaben dieser Größenordnung ebenfalls an? |
GFZ und BMZ könnten dem B-Plan hinzugefügt werden. |
Die Geschoß-Flächen-Zahl und Bau-Masse-Zahl sind Kenngrößen die Einfluß auf die Größe der Bebauung nehmen können. Ist das nicht eigentlich üblich? |
Welche Vorbeugenden Maßnahmen solle es geben zur Vermeidung einer Bauruine? | Bei Bauvorhaben dieser Größenordnung könnte es vorkommen, daß der Bauträger in finanzielle Schwierigkeiten kommt. Gibt es alternative Nutzungskonzepte für ein derart dimensioniertes Anwesen, so daß eine häßliche Bauruine vermieden werden kann? |
Woher kommt das neue Baufenster am südlichen Ende des B-Planes | Im ursprünglichen Interessenbekundungsverfahren war dieses Baufenster noch ein Park. Kommt es jetzt zu einer Neubewertung der anderen Teilnehmer? |
"Betreutes Wohnen" und "Pflegeeinrichtung", heißt das bis Pflegestufe IV und Zwangsernährung? | Eine klare Spezifizierung der angebotenen Dienste wäre sicher hilfreich. |
Verkehr
Warum wurden beim Schengen-Lyzeum zwei Kreisel gebaut und ein Busbahnhof, und hier, bei etwa gleicher Quadratmeter-Zahl soll kein umfassendes Verkehrskonzept nötig sein? Die Haus-Biringer Straße könnte als Ausweichstr. ebenfalls mehr Verkehrsaufkommen erwarten? |
Nach eigenem subjektiven Eindruck passieren an zwei betroffenen Kreuzungen gehäuft Unfälle:
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Welchen Einfluss hat der Schwerlastverkehr auf die Straßen im Ort? |
Wie hoch ist die LKW-Belastung innerorts während der Bauphase? Ist damit zu rechnen, daß neu sanierte Straßen, wie z.B. in Oberperl wieder in Mitleidenschaft gezogen werden? Wie hoch werden die generellen Reparaturkosten nach der Baumaßnahme geschätzt? Wie hoch ist die Anschließende Grundlast? |
143Wohneinheiten, Ärztehaus usw. mit geschätzten 20 Mitarbeitern brauchen ausreichend Stellplätze. Warum schreibt der Bebauungsplan keine feste Anzahl vor? |
Die Einplanung einer Tiefgarageneinfahrt könnte helfen. Das Gefälle der Quirinusstr. könnte genutzt werden um mit Hilfe einer zweiten Einfahrt eine Rampe zu sparen. Ein Kreisel für die Oberirdische Einfahrt würde das Tempo dort reduzieren. In den umliegenden B-Plänen wurden pro Bauplatz min. 2 Stellplätze vorgeschrieben. Eine ähnliche Dimensionierung würde hier auf über 400 Stellplätze hindeuten. |
Warum wurde kein Hubschrauber Landeplatz eingeplant? |
Als Anwohner sieht man oft den Hubschrauber Richtung Seniorengalerie Moselpark fliegen. Wir liegen in einer ländlichen Gegend wo öfter Hubschrauber statt Rettungswagen eingesetzt werden. In einer Pflegeeinrichtung gehören Notfälle der Patienten vermutlich zum Alltag? |
Wie verträgt sich die neu eröffnende Kita mit über 160 Kindern mit dem einsetzenden Bauverkehr und auch dem zu erwartenden Baulärm? | Nur wenige Meter unterhalb der Baustelle liegt die gerade fertig werdende Kita. Bei einer Baustelle dieser Größenordnung kann man erwarten, daß Wohn- & Arbeitskontainer aufgestellt werden. Wird die befestigte Fläche des Parkplatzes beim Vereinshaus dafür verwendet werden? |
Wie groß ist der zukünftige Bedarf an Pflegeplätzen, bzw. betreutem Wohnen in Perl zukünftig? Die Moselgalerie und dieser Neubau kommen zusammen auf über 10% der Bevölkerung. |
Der viel zitierte Landesentwicklungsplan benennt Perl auf Seite 973 als "Grundzentrum" und weiter 2.1.3 Z "...ist die Entwicklung der Siedlungs- und Versorgungsstruktur auf den Eigenbedarf zu beschränken." |
Wo auf dem B-Plan ist die Anbindung an den ÖPNV vorgesehen? | Landesentwicklungsplan 2.1.5 G nimmt darauf Bezug. |
Wo ist die Einfahrt zur angedachten Tiefgarage? |
Auf dem B-Plan findet sich keine Rampe zur Einfahrt, ist die Tiefgarage ernsthaft vorgesehen? Die nord-westliche Ecke des Sportplatzes würde sich anbieten, da durch das natürliche Gefälle der Quirinusstraße die zur Einfahrt nötige Höhe gegeben wäre. Dazu müsste auf dem B-Plan eine weitere Zufahrt zum Gelände eingeplant werden. |
Könnte ein Kreisel die Zufahrt gefahrlos ermöglichen (z.B. analog zum Globus in Losheim)? | Auf der jetzigen Parkfläche vor dem Clubhaus ließe sich eine Kreisel realisieren. Die Durchfahrt auf der Quirinusstraße würde gebremst und ein Einmünden in den fließenden Verkehr deutlich vereinfacht. |
Inwieweit der lokale Arbeitsmarkt berücksichtigt? | Wo sollen derart viele Arbeitnehmer im sozialen Bereich herkommen, zumal in Luxembourg der gleiche Fachkräftemangel bei besserer Entlohnung herrscht? |
Gesundheitszentrum = viel "Laufkundschaft" in Form von Patienten? | Je nachdem welche Ärzte sich dort niederlassen (sollen) kann es zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen mit Parkplatzbedarf kommen. Eine genauere Spezifikation und Planung erscheint erforderlich. |
Die Parkflächen und Nebenanlagen auf dem Grundstück könnten bereits im B-Plan bestimmt werden. | Erlaubt werden überall auf dem Gelände bis zu 3 Stellplätze am Stück, sowie Nebenlagen (die nicht weiter spezifiziert sind). Führt das nicht zu einem sehr unruhigen Bild und ausufernder Bebauung? Werden faktisch die Baufenster ausgehebelt? |
Wird es Flucht-Treppen geben? Wenn ja, könnte man im B-Plan Lage und Größe vermerken. |
Zur Überwindung der Böschung zu "Auf Horngarten" könnte das erforderlich sein. Vergleiche Keller-Räume der Grundschule. |
Wird der Nelkenweg zur Rettungsgasse?
Wenn nein, sollte das im B-Plan ausgeschlossen werden. |
Die Parzelle 1920/25 ist mit dem Wort "Weg" bezeichnet. Gleichzeitig erlaubt der B-Plan alle "zum Betrieb erforderlichen Zufahrten". Das könnte für Rettungsfahrzeuge in Zusammenhang mit dem Baufenster im südlichen Teil erforderlich werden. |
Umwelt
Wird es einen Hubschrauberlandeplatz geben? Mit Anflügen zu jeder Tag- und Nachtzeit muss dann gerechnet werden. |
Bisher kommt es schon oft zu Anflügen der Rettungshubschrauber, statt Krankenwagen. Die Gründe dafür sind sicherlich vielfältig. In einem Pflegeheim ist sicherlich der Notfall die Regel. Bei dieser Anzahl Vollzeit-Pflege Plätzen, wie oft wird da wohl ein Notfall eintreten? Wie hoch wird die Frequenz der Flüge geschätzt? |
Spielt der Hochwasserschutz eine untergeordnete Rolle bei diesem Bauvorhaben? |
Das Baugebiet Hammelsberg V hat ein Rückhaltebecken für das Oberflächenwasser. Das hilft eine Hochwasser-Flutwelle auf der Mosel zu mindern. Bei ähnlich überbauter Fläche soll das hier nicht nötig sein? Laut Victor´s Gruppe (SZ-Artikel) soll nach einem Bodengutachten eine Versickerung nicht möglich sein. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite existiert ein Rückhaltebecken. |
Wie hoch schätzt man die Lärmentwicklung ein? Stichworte:
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Da gegen den Sportplatz geklagt wurde als im Außenbereich (Zelt) gefeiert wurde, ist mit sensibilisierter Nachbarschaft zu rechnen |
Wo sind die Lärmschutzwälle? |
In der Begründung zum B-Plan ist von Lärmschutzwällen südlich und östlich der Bebauung der Rede. Ein Wall zeichnet sich durch beidseitige Anböschung aus, was nicht gegeben zu sein schein. Handelt es sich nicht vielmehr nur um eine reine Böschung zum Ausgleich der Höhendifferenz? |
Lärm: Hätten die Klagen gegen den FC-Perl vermieden werden können? |
Der B-Plan Hammelsberg IV von 1995 weist einen Lärmschutzwall auf, der vor Ort nicht aufzufinden ist. Die Klagen wurden erst nach 2000 eingereicht. |
Gibt es eine Untersuchung zu den Windverhältnissen? | Große Baukörper haben das Potential, die Winde in Ihrer Umgebung zu beeinflussen (Wirbelbildung, Kanalisierungswirkung). |
Kanalisation: Ist sie auf das zusätzliche Aufkommen vorbereitet? |
Anwohner der Straßen "Auf Horngarten", Im Kemmer und der jeweiligen Seitenstraßen berichten immer wieder von Gestank, je nach Wetterlage. Wird sich das in Zukunft in der Quirinusstr. wiederholen und verschärfen? |
Überflutungen unterhalb des Sportplatzes bei Starkregen und sonstigen Unwettern? Stichwort: Gefahrenabwehr |
Durch das Entwässern des Oberflächenwassers per Hebeanlage sind verschiedene Szenarien bei einem Ausfall denkbar. Bei Unwettern kann es durchaus großräumig zu Stromausfällen kommen. Dann fällt die Hebeanlage aus und das Oberflächenwasser sucht sich seinen Weg. Gibt es dazu eine Abschätzung der Gemeinde? Auch bzgl. Risiko der unterhalb liegenden Anwohner? |
Wurde ein Begrünungskonzept mit Ausgleichsmaßnahmen erstellt? Stichwort: Ökokonto |
Es wird buchstäblich "auf der grünen Wiese" gebaut, die Fläche versiegelt. |
Gastronomie = erhöhte Lärmbelastung? | Eine genauere Spezifikation bzgl. Anzahl der Plätze, Außenanlagen (Terrassen) und Betriebszeiten erscheint erforderlich. |
Wie groß dürfen statische Werbetafeln werden, und wie hell? | Zu deren Größe und Beleuchtung ist im B-Plan keine Aussage zu finden. |